FAQ

Welche Veranstaltungen sind in den ersten Semestern zu besuchen?
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Was sind interphilologische Lehrveranstaltungen?

Wie finde ich diese? Was wird anerkannt?

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Können Studienangebote der Phil.-Hist. Fakultät mit einem ausserfakultären Zweitfach, d.h. einem Fach, das von einer anderen Fakultät der Universität Basel angeboten wird, kombiniert werden?

Ja, die Kombination eines Studienfachs der Phil.-Hist. Fakultät mit gewissen ausserfakultären Studienangeboten ist möglich. Die angebotenen Fächer finden sich hier.

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Können Studienangebote der Phil.-Hist. Fakultät mit einem ausseruniversitären Zweitfach, d.h. einem Fach, das an einer anderen (Schweizer) Universität angeboten wird, kombiniert werden?

Ja, die Kombination eines Studienfachs der Phil.-Hist. Fakultät mit einem ausseruniversitären Zweitfach ist unter bestimmten Bedingungen auf Antrag möglich. Weitere Informationen dazu finden sich hier und hier.

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Muss ein Studienangebot der Phil.-Hist. Fakultät in einer vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden?

Nein, die Angaben zur Regelstudienzeit sind Richtwerte, die sich auf die durchschnittliche Dauer eines Studiums beziehen, das in Vollzeit absolviert wird. Bei einem Teilzeitstudium kann sich die Studiendauer entsprechend verlängern.

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Was ist der freie Wahlbereich und wie funktioniert er?

Informationen zum freien Wahlbereich finden sich hier und hier. Informationen, wie der freie Wahlbereich bei der Modulzuordnung im Rahmen der Beantragung der Abschlüsse behandelt werden muss, finden sich hier.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Studienfach und Studiengang?

Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Wo finden sich Informationen zu einzelnen Studienangeboten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel, der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium bzw. der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium (kurz Rahmenordnung genannt) und in den jeweiligen Studienplänen geregelt. Weiterführende und ergänzende Informationen zu den einzelnen Studienangeboten finden sich in den jeweiligen Wegleitungen.

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In welcher Form werden die Bachelorprüfungen durchgeführt?

Einzelheiten zu den Prüfungsmodalitäten regeln die Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, die Studienpläne und die Wegleitungen der Studienangebote. Genauere Informationen zum Prüfungsablauf, inklusive Informationen zum Ablauf am Prüfungstag selbst, finden sich hier.

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Wann finden die Bachelorprüfungen statt?

Die genauen Termine sind hier zu finden.

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Wann werden die Prüfungsresultate mitgeteilt?

Genauere Informationen finden sich hier.

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Was geschieht im Krankheitsfall?

Informationen zum Vorgehen im Krankheitsfall finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 20. Studierende sind gebeten, sich so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration zu melden.

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Welche Themen werden geprüft?

Einzelheiten zu den Prüfungsinhalten regeln die Studienpläne der Studienangebote.

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Welche Unterlagen und Dokumente müssen bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung eingereicht werden?

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Dokumente ist hier zu finden.

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Welche Voraussetzungen müssen für eine Anmeldung zur Bachelorprüfung erfüllt sein?

Genauere Informationen zu den Anmeldebedingungen finden sich hier.

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Welche Voraussetzungen müssen Studierende ausserfakultärer Zweitfächer für eine Anmeldung zur Bachelorprüfung erfüllen?

Genauere Informationen sind im Learning Agreement zu finden, das die Studierenden bei der Zulassung erhalten.

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Wer ist berechtigt, Bachelorprüfungen abzunehmen?

Genauere Angaben zu den Dozierenden, die berechtigt sind, Bachelorprüfungen abzunehmen, finden sich hier.

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Wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorprüfung?

Die Anmeldung zur Bachelorprüfung muss innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen. Das genaue Vorgehen ist hier erklärt.

Das Formular für die Anmeldung zur Bachelorprüfung in einem Studienfach ist hier, das Formular für die Anmeldung zur Bachelorprüfung in einem Studiengang hier zu finden.

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Wie können die Prüfungsresultate eingesehen werden?

Genauere Informationen finden sich hier.

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Wie liegt die Frist, innerhalb derer sich Studierende für die Bachelorprüfung anmelden können?

Die Termine und Fristen, die bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung einzuhalten sind, sind hier zu finden.

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Wo finden sich Informationen zur Bachelorprüfung?

Informationen zur Bachelorprüfung finden sich in den entsprechenden Merkblättern (Anmeldung und Ablauf).

Die spezifischen Fristen und Termine finden sich auf der Webseite der Fakultät.

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Gibt es die Möglichkeit, die Abschlussdokumente früher zu erhalten?

Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.

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Wann erhalten die Absolvent*innen die Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement?

Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.

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Wann kann der Bachelorabschluss beantragt werden?

Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.

Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Abschluss hier zu finden.

Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.

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Was muss bei der Modulzuordnung beachtet werden?

Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.

Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 30 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 180 Kreditpunkte beträgt.

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Welche Dokumente müssen beim Antrag auf Abschluss eingereicht werden?

Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.

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Wie funktioniert der Übertritt in den Master?

Absolvent*innen, die direkt nach dem Bachelorabschluss in ein Masterstudium an der Phil.-Hist. Fakultät übertreten wollen, füllen das Formular Antrag auf Übertritt / Studiengangwechsel aus und reichen dieses bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration ein. Ebenso müssen sie sich online beim Studiensekretariat zurückmelden.

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Wie wird die Abschlussnote berechnet?

Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 24.

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Wo finden sich Informationen zum Bachelorabschluss?

Informationen zum Antrag auf Abschluss finden sich im entsprechenden Merkblatt.

Die spezifischen Fristen und Termine finden sich auf der Webseite der Fakultät.

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Zu welchem Zeitpunkt kann man sich exmatrikulieren?

Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.

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Was sind Auflagen?

Auflagen sind zusätzliche während des Masterstudiums zu erbringende Studienleistungen, die mit der Zulassung verfügt werden. Genauere Informationen finden sich hier.

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Welche allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen müssen für ein Masterstudium erfüllt werden?

Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen für ein bestimmtes Masterstudienfach bzw. einen bestimmten Masterstudiengang erfüllt werden?

Die Zulassungsvoraussetzungen der Studienfächer und Studiengänge sind in den spezifischen Studienplänen geregelt. Die Studienpläne finden sich hier.

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Zu welchem Zeitpunkt müssen Auflagen erbracht werden?

Auflagen sollen zu Beginn des Masterstudiums erbracht werden, um gegebenenfalls fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten für das Masterstudium sicherzustellen. Sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern oder im Studiengang müssen vor der Anmeldung zur Masterarbeit bzw. Masterprüfung erbracht sein.

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Gibt es eine Immatrikulationspflicht während der Masterarbeit?

Von der Anmeldung bis zur Verbuchung der Note der Masterarbeit gilt Immatrikulationspflicht.

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In welcher Form muss die Masterarbeit abgegeben werden?

Es liegt im Ermessen der (Kor-)Referent*innen, ob die Masterarbeit digital und/oder als Print-Version abgegeben werden muss. Diese Frage muss direkt mit den (Kor-)Referent*innen geklärt werden.

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Kann der Abgabetermin der Masterarbeit verschoben werden?

Ein Verschieben des Abgabetermins der Masterarbeit ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Es müssen unbedingt die genannten Fristen beachtet werden. Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Kann eine begonnene Masterarbeit ohne «Fail-Folge» abgebrochen werden?

Ein Abbrechen einer Masterarbeit ohne «Fail-Folge» ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Für genauere Informationen muss die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration (masterarbeiten-philhist@clutterunibas.ch) kontaktiert werden.

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Wer ist berechtigt, eine Masterarbeit zu betreuen?

Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Wo finden sich Informationen zur Masterarbeit?

Informationen zur Masterarbeit finden sich im entsprechenden Merkblatt.

Die spezifischen Fristen und Termine finden sich auf der Webseite der Fakultät.

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In welcher Form werden die Masterprüfungen durchgeführt?

Die Masterprüfungen werden als Präsenzprüfungen in den universitären Räumlichkeiten in Basel durchgeführt. Prüfungskandidat*innen sind dazu verpflichtet, persönlich anwesend zu sein.

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Kann der Prüfungstermin der Masterprüfung in der Prüfungswoche ausgewählt / gewünscht werden?

Die Prüfungstermine werden zugeteilt. Die Prüfungskandidat*innen werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor den Masterprüfungen über den jeweils individuellen Termin informiert. Auf besondere Wünsche kann keine Rücksicht genommen werden.

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Kann eine Anmeldung zur Masterprüfung zurückgezogen werden?

Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Kann man sich zur Masterprüfung in einem Studienfach anmelden, wenn die Auflagen im anderen Studienfach noch nicht erfüllt sind?

Nein, sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern müssen vor der Anmeldung zur Masterprüfung erbracht sein.

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Wann finden die Masterprüfungen statt?

Die genauen Termine sind hier zu finden.

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Was geschieht im Krankheitsfall?

Informationen zum Vorgehen im Krankheitsfall finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 24. Studierende sind gebeten, sich so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration zu melden.

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Welche Themen werden geprüft?

Einzelheiten zu den Prüfungsinhalten regeln die Studienpläne der Studienangebote.

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Welche Unterlagen und Dokumente müssen bei der Anmeldung zur Masterprüfung eingereicht werden?

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Dokumente ist hier zu finden.

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Welche Voraussetzungen müssen für eine Anmeldung zur Masterprüfung erfüllt sein?

Genauere Informationen zu den Anmeldebedingungen finden sich hier. Sämtliche Auflagen in beiden Studienfächern oder im Studiengang müssen vor der Anmeldung zur Masterprüfung erbracht sein.

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Wer ist berechtigt, Masterprüfungen abzunehmen?

Genauere Angaben zu den Dozierenden, die berechtigt sind, Masterprüfungen abzunehmen, finden sich hier.

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Wie erfolgt die Anmeldung zur Masterprüfung?

Die Anmeldung zur Masterprüfung muss innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen. Das genaue Vorgehen ist hier erklärt.

Das Formular für die Anmeldung zur Masterprüfung in einem Studienfach ist hier, das Formular für die Anmeldung zur Masterprüfung in einem Studiengang hier zu finden.

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Wie liegt die Frist, innerhalb derer sich Studierende für die Masterprüfung anmelden können?

Die Termine und Fristen, die bei der Anmeldung zur Masterprüfung einzuhalten sind, sind hier zu finden.

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Wo finden sich Informationen zur Masterprüfung?

Informationen zur Masterprüfung finden sich im entsprechenden Merkblatt.

Die spezifischen Fristen und Termine finden sich auf der Webseite der Fakultät.

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Gibt es die Möglichkeit, die Abschlussdokumente früher zu erhalten?

Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.

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Wann erhalten die Absolvent*innen die Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement?

Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.

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Wann kann der Masterabschluss beantragt werden?

Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.

Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Masterabschluss hier zu finden.

Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.

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Was muss bei der Modulzuordnung beachtet werden?

Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.

Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen und reine Bachelor-Veranstaltungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 20 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 120 Kreditpunkte beträgt.

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Welche Dokumente müssen beim Antrag auf Abschluss eingereicht werden?

Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.

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Wie wird die Abschlussnote berechnet?

Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 28.

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Wo finden sich informationen zum Masterabschluss?

Informationen zum Antrag auf Abschluss finden sich im entsprechenden Merkblatt.

Die spezifischen Fristen und Termine finden sich auf der Webseite der Fakultät.

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Zu welchem Zeitpunkt kann man sich exmatrikulieren?

Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.

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Wie kann man Studienleistungen anderer Universitäten anerkennen lassen, die im Rahmen eines dortigen Studienangebotes erbracht wurden?

Leistungen, die noch nicht für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können nach einer erfolgten Prüfung unter bestimmten Bedingungen für fachliche Anforderungen der Fächer der Phil.-Hist. Fakultät oder im freien Wahlbereich anerkannt werden. Leistungen, die bereits für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können unter bestimmten Bedingungen für einen Erlass von Studienleistungen (z.B. im freien Wahlbereich) verwendet werden. Informationen dazu werden von der dafür zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration erteilt.

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Wie kann man Studienleistungen anerkennen lassen, die im Rahmen eines oder mehrerer Auslandssemester (z.B. Eucor/Erasmus) bzw. im Rahmen von innerschweizerischer Mobilität erbracht wurden?

Das dazugehörige Learning Agreement muss vor Erbringung der Leistung mit der verantwortlichen Unterrichtskommission abgeschlossen werden. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, im Vorfeld des Aufenthaltes / vor der Belegung der Lehrveranstaltungen mit der zuständigen Unterrichtskommission zu klären, wo entsprechende Leistungen anerkannt werden. Die verabredeten Leistungen können nach abgeschlossenem Auslandaufenthalt oder nach Abschluss der Leistung an einer anderen (Schweizer) Institution mit diesem Formular anerkannt werden.

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Wie viele Kreditpunkte können anerkannt werden?

Im Bachelorstudium müssen mindestens 40 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 80 Kreditpunkte pro Studiengang, die Bachelorprüfungen und die abschlussrelevanten Seminararbeiten an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.

Im Masterstudium müssen mindestens 10 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 20 Kreditpunkte pro Studiengang, die Masterprüfungen und die Masterarbeit an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.

Die übrigen Kreditpunkte können anerkannt werden.

Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 22, Abs. 2, und in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 26, Abs. 2.

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Ist verspätetes Belegen möglich?

Verspätetes Belegen ist auf Antrag kostenpflichtig möglich. Studierende wenden sich bitte an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.

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Was kann man tun, wenn der Titel einer verbuchten Seminararbeit falsch ist?

Studierende können sich an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration wenden und um Korrektur bitten.

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Welche Gründe kann es haben, wenn die Kreditpunkte für eine erbrachte Leistung noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sind, und was kann man tun?

Es kann vielfältige Gründe haben, warum Kreditpunkte nach erbrachter Leistung noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sind. In einem ersten Schritt muss sichergestellt werden, dass die verantwortlichen Dozierenden die Kreditpunkte verbucht haben. Sollten die Kreditpunkte nach erfolgter Verbuchung durch die Dozierenden immer noch nicht in der Modulzuordnung ersichtlich sein, kann bei der zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration nachgefragt werden.

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Wo finden sich Informationen zur Belegfrist für Lehrveranstaltungen?

Informationen zur Belegfrist finden sich hier.

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Was ist ein Studienvertrag / Learning Contract und welche Leistungen können via Studienvertrag / Learning Contract erbracht werden?

Genauere Informationen zu Studienverträgen / Learning Contracts finden sich hier.

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Wie wird ein Studienvertrag / Learning Contract erstellt?

In den Online-Services findet sich hier eine Anleitung zur Erstellung eines Studienvertrags / Learning Contract.

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Zu welchem Zeitpunkt wird ein Studienvertrag / Learning Contract erstellt?

In der Regel ist ein Studienvertrag / Learning Contract vor Erbringung der Leistung zu erstellen und von den Dozierenden und der zuständigen Unterrichtskommission / von der Prüfungskommission zu genehmigen.

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